§ 4.
Wer beabsichtigt, erstmalig einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Ruster Ausbruch DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020
Gesetzesnummer
20011292
Dokumentnummer
NOR40226842
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