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Anhang Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2020

Anhang

  1. a) Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe;
  2. b) Terrorismus einschließlich der Finanzierung des Terrorismus;
  3. c) Menschenhandel und Schlepperei von Migranten
  4. d) sexuelle Ausbeutung einschließlich der sexuellen Ausbeutung von Kindern;
  5. e) unerlaubter Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen
  6. f) unerlaubter Waffenhandel;
  7. g) unerlaubter Handel mit gestohlenen und anderen Gütern;
  8. h) Korruption und Bestechung;
  9. i) Betrug;
  10. j) Geldfälschung;
  11. k) Produktfälschung und Produktpiraterie;
  12. l) Straftaten gegen die Umwelt;
  13. m) Vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung;
  14. n) Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme;
  15. o) Raub oder Diebstahl;
  16. p) Schmuggel (einschließlich mit Bezug auf Zollabgaben und Verbrauchersteuern);
  17. q) Steuerstraftaten (im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern)
  18. r) Erpressung;
  19. s) Fälschung;
  20. t) Piraterie;
  21. u) Insiderhandel und Marktmanipulation.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2020

Gesetzesnummer

20011277

Dokumentnummer

NOR40226493

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