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§ 2 Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den viergleisigen Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld
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29.8.2020 bis 28.08.2023 (BGBl. II Nr. 374/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Neubau
Zubau