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ARTIKEL 21 Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.2020

ARTIKEL 21

Sprachen der Stiftung

Die Arbeitssprachen der Stiftung sind die im Rahmen der Strategischen Partnerschaft zwischen Lateinamerika und der Karibik und der Europäischen Union seit ihrer Gründung im Juni 1999 verwendeten Sprachen.

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2020

Gesetzesnummer

20011261

Dokumentnummer

NOR40226069

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