Kurztitel
Interventionsverordnung 2020
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2020
Abkürzung
IntV 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Anlage 1
- Zu § 5
 
Inhalte der Notfallpläne
Gliederung  | Gesamtstaatlicher Notfallplan  | Notfallplan auf Landesebene  | 
TITELSEITE  | 
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INHALTSVERZEICHNIS  | 
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1. EINLEITUNG  | 
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1.1 Zweck  | Beschreibung des Zwecks des Notfallplans  | Beschreibung des Zwecks des Notfallplans  | 
1.2 Anwendungsbereich  | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen  | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen, insbesondere zum gesamtstaatlichen Notfallplan  | 
1.3 Rechtliche Grundlagen  | Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Bundesebene zur Anwendung kommen  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Landesebene zur Anwendung kommen  | 
2. GRUNDLAGE FÜR DIE NOTFALLVORSORGE  | 
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2.1 Kategorisierung möglicher Notfallexpositionssituationen  | Beschreibung der radiologischen Gefährdungen, die in einer Gefährdungsanalyse identifiziert wurden und im Notfallplan berücksichtigt werden; dabei sind auch Orte und Einrichtungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit für den Fund einer gefährlichen radioaktiven Quelle zu identifizieren und die Ergebnisse von Sicherheitsanalysen insbesondere im Bereich Sicherung zu berücksichtigen; Beschreibung der für Österreich in Betracht kommenden Szenarien im Anhang; Kategorisierung der österreichischen Anlagen und Tätigkeiten entsprechend der IAEA-Notfallplanungskategorisierung (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen)  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan unter Berücksichtigung der für das Bundesland in Betracht kommenden Szenarien  | 
2.2 Am Notfallmanagement beteiligte Organisationen, ihre Zuständigkeiten und Einsatzbereitschaften  | Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Bundesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist; Kontaktadressen als Anhang  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Landesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist; Kontaktadressen als Anhang  | 
2.3 Kommunikation und Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung  | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen  | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen  | 
2.4 Ablaufpläne  | Kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene  | 
3. NOTFALLREAKTION  | 
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3.1 Melde- und Alarmierungswege  | Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene  | 
3.2 Bewertung einer Notfallexpositionssituation  | Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituation und der Einbindung der verfügbaren technischen Notfallsysteme; Einstufung der Notfallexpositionssituation entsprechend der Notfallklassifikation der IAEA (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen)  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituation, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind  | 
3.3 Strahlenspüren, Probenahme, Probentransport und Messung  | Beschreibung der Aktivierung und des Ablaufs von Strahlenspüreinsätzen; Beschreibung des Probenahmeplans für verschiedene Notfallexpositionssituationen; Beschreibung der Umsetzung des Probenahmeplans einschließlich Probentransport und Messung  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Umsetzung auf Landesebene  | 
3.4 Maßnahmenkatalog  | Auflistung der wichtigsten Schutzmaßnahmen, vorhandener Referenzwerte sowie allgemeiner und operationeller Kriterien; optimierte Schutzstrategie  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan  | 
3.5 Schutzmaßnahmen  | Beschreibung der Zuständigkeiten und der Regelungen für die Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan bezüglich der Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene; Beschreibung der Festlegung von Schutzmaßnahmen, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind; Beschreibung der Durchführung von Schutzmaßnahmen insbesondere Anordnung, Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung  | 
3.6 Information der Öffentlichkeit  | Beschreibung der Zuständigkeiten und Regelungen auf Bundesebene für die Information der Öffentlichkeit für verschiedene Notfallexpositionssituationen; vorbereitete Pressemeldungen/Meldetexte für verschiedene Notfallexpositionssituationen  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Information der Bevölkerung, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind  | 
3.7 Schutz von Personen, die Interventionen durchführen  | Beschreibung der Regelungen zur Dosisermittlung und zum Schutz von Personen, die Interventionen durchführen  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan  | 
3.8 Medizinische Hilfeleistung und Eindämmung nichtradiologischer Auswirkungen  | Organisatorische Regelungen für die Behandlung von Personen mit schweren deterministischen Strahlenschäden sowie für die psychische Betreuung von Notfalleinsatzkräften und der Bevölkerung  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der vorhandenen Einrichtungen im Bundesland  | 
3.9 Aufzeichnungen und Datenmanagement  | Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen  | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen auf Landesebene  | 
4. AUFRECHTERHALTUNG DER NOTFALLVORSORGE  | 
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4.1 Behörden und ihre Zuständigkeiten  | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallvorsorge auf Bundesebene  | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallvorsorge auf Landesebene  | 
4.2 Ressourcen  | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplanes erforderlichen Ressourcen auf Bundesebene  | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplans erforderlichen Ressourcen auf Landesebene  | 
4.3 Training und Notfallübungen  | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne  | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne auf Landesebene  | 
4.4 Qualitätssicherung und Aktualisierung des Notfallplans  | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans  | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans  | 
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN  | 
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ABKÜRZUNGEN  | 
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LITERATUR  | 
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VERTEILERLISTE  | 
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ANHÄNGE  | Eckpunkte der Gefährdungsanalyse; Kriterien für den Übergang von einer Notfallexpositionssituation zu einer bestehenden Expositionssituation; allgemeine und operationelle Kriterien für Schutzmaßnahmen; Probenahmepläne; Maßnahmenkatalog  | Insbesondere gesamtstaatlicher Notfallplan  | 
Schlagworte
Meldeweg
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020
Gesetzesnummer
20011252
Dokumentnummer
NOR40225671
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