Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADN – M 025 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN
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09.4.2020 bis 01.12.2020 (BGBl. III Nr. 46/2020)
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