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ARTIKEL 96 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

ARTIKEL 96

Pflanzensorten

Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ("UPOV-Übereinkommen"); die Republik Kasachstan unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um diesem beizutreten.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222044

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