ARTIKEL 96
Pflanzensorten
Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ("UPOV-Übereinkommen"); die Republik Kasachstan unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um diesem beizutreten.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40222044
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