ARTIKEL 248
Bei der Umsetzung der in Artikel 247 genannten Kooperationsmaßnahmen sollten Synergien mit regionalen und anderen Tätigkeiten angestrebt werden, die im weiterreichenden Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Kasachstan nach den Artikeln 261 und 262 durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40222196
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