vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 248 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

ARTIKEL 248

Bei der Umsetzung der in Artikel 247 genannten Kooperationsmaßnahmen sollten Synergien mit regionalen und anderen Tätigkeiten angestrebt werden, die im weiterreichenden Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Kasachstan nach den Artikeln 261 und 262 durchgeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222196

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)