ARTIKEL 194
Auslegungsregeln
Das Schiedspanel legt die in Artikel 173 genannten Bestimmungen nach den herkömmlichen Regeln der Auslegung des Völkerrechts aus, einschließlich der im Wiener Übereinkommen von 1969 über das Recht der Verträge kodifizierten Regeln. Das Schiedspanel berücksichtigt auch die einschlägigen Auslegungen der WTO-Panel und des Berufungsgremiums, die vom in den vom WTO-Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body, im Folgenden „DSB“) angenommen wurden. Die Berichte des Schiedspanels können die in diesem Abkommen vorgesehenen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien weder ergänzen noch einschränken.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40222142
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