ARTIKEL 161
Verhältnis zur WTO
Die Bestimmungen dieses Kapitels lassen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen des WTO-Übereinkommens, insbesondere im Rahmen des SCM-Übereinkommens und der Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40222109
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