vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

Arbeitsgebiet

§ 2.

 Das Arbeitsgebiet des/der Hochbauspezialisten/Hochbauspezialistin umfasst insbesondere:

  1. 1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Bauarbeiten in den Bereichen Neubau bzw. Sanierung der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
  2. 2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20010705

Dokumentnummer

NOR40215715

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)