Arbeitsgebiet
§ 2.
Das Arbeitsgebiet des/der Hochbauspezialisten/Hochbauspezialistin umfasst insbesondere:
- 1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Bauarbeiten in den Bereichen Neubau bzw. Sanierung der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
- 2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019
Gesetzesnummer
20010705
Dokumentnummer
NOR40215715
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