Arbeitsgebiet
§ 2.
Das Arbeitsgebiet des Hochbauers/der Hochbauerin umfasst insbesondere:
- 1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Bauarbeiten in den Bereichen Neubau, Umbau und Sanierung der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
- 2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024
Gesetzesnummer
20010704
Dokumentnummer
NOR40215700
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