Artikel 1
Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige) Lehrplan
§ 1.
Für die Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2024
Gesetzesnummer
20010645
Dokumentnummer
NOR40267145
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