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Art. 1 § 1 Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.2024

Artikel 1

Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige) Lehrplan

§ 1.

Für die Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2024

Gesetzesnummer

20010645

Dokumentnummer

NOR40267145

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