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§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Nordumfahrung Klagenfurt 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.2.2018

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildverarbeitenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Wien in Fahrtrichtung Italien der Abschnitt von km 321,34 bis km 327,55 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Wien in Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 327,57 bis km 321,55.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2018

Gesetzesnummer

20010150

Dokumentnummer

NOR40200432

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