Artikel 5
Amtliche Tätigkeiten
Amtliche Tätigkeiten der Organisation im Sinne dieses Protokolls sind die Tätigkeiten, die den in Artikel 2 des Übereinkommens festgelegten Zielen entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2025
Gesetzesnummer
20010013
Dokumentnummer
NOR40198338
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