§ 3.
Wer erstmalig beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Traisental DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Traisental schriftlich, per E-Mail oder Fax mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2017
Gesetzesnummer
20010004
Dokumentnummer
NOR40198109
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