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§ 11 Zulassung von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu Doktoratsstudien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.8.2017

§ 11.

(1) Absolventinnen und Absolventen der nachstehenden Fachhochschul-Diplomstudiengänge haben das Recht auf Zulassung zu einem um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften:

Studiengangskennzahl

Bezeichnung

0095

SimCom – Simulationsgestützte Nachrichtentechnik/Computersimulation

0111

Luftfahrt/Aviation

0112

Bio- und Umwelttechnik

0129

Energie- und Umweltmanagement

0142

Internettechnik und -management

0143

0143

Digitales Fernsehen und interaktive Dienste

Digitales Fernsehen

0145

Informations- und Kommunikationssysteme und – Dienste

0147

Produktions- und Prozessdesign

0155

Engineering für Computer-basiertes Lernen

0157

Industrielle Informatik

  

(2) Im Rahmen des um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudiums haben Absolventinnen und Absolventen der in Abs. 1 genannten Fachhochschul-Diplomstudiengänge Grundlagenfächer, fachspezifische Ergänzungsfächer und Vertiefungsfächer im Gesamtumfang von 44 Semesterstunden zu absolvieren.

(3) Die Auswahl der Lehrveranstaltungen aus diesen Fächern hat die oder der Studierende im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation vorzunehmen. Steht die Betreuerin oder der Betreuer zu Studienbeginn nicht fest, so hat die Auswahl der Lehrveranstaltungen nach Beratung durch das für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen zuständige Organ (§ 19 Abs. 2 Z 2 UG) zu erfolgen. Hiebei ist auf die fachspezifischen Anforderungen der Dissertation Bedacht zu nehmen. Die festgesetzten Lehrveranstaltungen sind zu protokollieren.

(4) Die Grundlagenfächer haben Lehrveranstaltungen aus folgenden Fachgebieten im Gesamtumfang von 24 Semesterstunden zu enthalten:

Fachhochschul-Studiengang

Fachgebiet

Semesterstunden

(mindestens)

1. SimCom – Simulationsgestützte Nachrichtentechnik

   
 

Mathematik

5

 
 

Physik

4

 
 

Grundlagen der Elektrotechnik

5

 
 

Grundlagen der Nachrichtentechnik und Informationstechnik

4

 

2. Luftfahrt/Aviation

   
 

Mathematik

6

 
 

Physik, Messtechnik, Thermodynamik

4

 
 

Technische Mechanik

4

 
 

Konstruktion, Maschinenelemente

4

 

3. Bio- und Umwelttechnik

   
 

Mathematik

4

 
 

Mechanik (Statik, Dynamik, Festigkeitslehre)

6

 
 

Maschinenzeichnen

4

 
 

Strömungslehre

4

 
 

Physikalische Chemie

3

 

4. Energie- und Umweltmanagement

   
 

Mathematik

4

 
 

Mechanik (Statik, Dynamik, Festigkeitslehre)

6

 
 

Maschinenzeichnen

4

 
 

Elektrotechnik

4

 
 

Physikalische Chemie

3

 

5. Internettechnik und -management

   
 

Wissenschaftliche und technologische Grundlagen

4

 
 

Informations- und Kommunikationstechnologien

4

 
 

Software-Entwicklung

4

 
 

Wirtschaft und Wissensmanagement

4

 

6. Digitales Fernsehen und interaktive Dienste

   
 

Mathematik

5

 
 

Physik

4

 
 

Grundlagen der Elektrotechnik

5

 
 

Grundlagen der Nachrichtentechnik und Informationstechnik

5

 

7. Informations- und Kommunikationssysteme und Dienste

   
 

Mathematik

5

 
 

Physik

4

 
 

Grundlagen der Elektrotechnik

5

 
 

Grundlagen der Nachrichtentechnik und Informationstechnik

4

 

8. Produktions- und Prozessdesign

   
 

Regelungstechnik und Maschinendynamik

5

 
 

Festigkeitslehre

5

 
 

Strömungslehre und Wärmeübertragung

5

 
 

Objekt-orientiertes Programmieren

4

 

9. Engineering für Computer-basiertes Lernen

   
 

Wissenschaftliche und technologische Grundlagen

4

 
 

Informations- und Kommunikationstechnologien

4

 
 

Software-Entwicklung

4

 
 

Wirtschaft und Wissensmanagement

4

 

10. Industrielle Informatik

   
 

Mathematik

4

 
 

Physik und Mechanik

4

 
 

Grundlagen der Elektrotechnik

4

 
 

Grundlagen der Informationsverarbeitung

6

 
     

(5) Die fachspezifischen Ergänzungsfächer umfassen zehn Semesterstunden. Sie dienen der Einführung in die wissenschaftliche Methodik des Fachgebietes der Dissertation. Die Lehrveranstaltungen sind aus dem Angebot jenes Fachgebietes, welchem das Dissertationsfach, im Falle einer interdisziplinären Dissertation eines der für die Dissertation einschlägigen Fachgebiete, zugeordnet ist, auszuwählen und zu absolvieren.

(6) Die Vertiefungsfächer umfassen zehn Semesterstunden. Sie dienen der vertiefenden Ausbildung im Fachgebiet der Dissertation. Die oder der Studierende hat die Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet im Falle einer interdisziplinären Dissertation aus den Fachgebieten, der Dissertation auszuwählen und zu absolvieren.

(7) Bei Erfüllung der in den Abs. 2 bis 6 genannten Voraussetzungen sind Absolventinnen und Absolventen der in Abs. 1 genannten Fachhochschul-Diplomstudiengänge hinsichtlich der Fortsetzung des Doktoratsstudiums den Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiums an Universitäten gleichgestellt.

Schlagworte

Internetmanagement, Biotechnik, Energiemanagement, Informationssystem, Produktionsdesign, Informationstechnologie

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2017

Gesetzesnummer

20009964

Dokumentnummer

NOR40196426

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