Anlage 4
Anlage D
Verzeichnis der punktuellen Emissionsquellen von Quecksilber und
Quecksilberverbindungen in die Atmosphäre
Punktquellkategorie:
Kohlekraftwerke;
kohlebefeuerte Industriekesselanlagen;
Schmelz- und Röstprozesse bei der Gewinnung von Nichteisenmetallen1;
Abfallverbrennungsanlagen;
Anlagen zur Herstellung von Zementklinker.
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1 Für die Zwecke dieser Anlage bezeichnet der Ausdruck „Nichteisenmetalle“ Blei, Zink, Kupfer und Industriegold.
Schlagworte
Schmelzprozess
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20009933
Dokumentnummer
NOR40195126
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