§ 2
Die Monographien und Texte des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.4, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.5 ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017
Gesetzesnummer
20009901
Dokumentnummer
NOR40193730
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