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§ 3 Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2017

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises

des Lehrbetriebs

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

6.

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandisolierungen

Beraten von Kunden/innen über Einsatz, Anwendung und Wartung von Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandisolierungen

7.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

8.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

9.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

10.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Anlagen und Anlagenkomponenten im Hochtemperaturbereich, Heizungs- und Warmwasserbereich, Tauwasserbereich und Kältebereich sowie der Möglichkeiten des Energieverlustes

11.

Kenntnis der berufsspezifischen Bauphysik, Akustik und Wärmelehre

12.

Kenntnis der Funktion und Auswirkungen von Dämmungen im Wärmeschutz, Kälteschutz, Schallschutz, Berührungsschutz und Brandschutz

13.

Kenntnis der Materialien für Stütz- und Unterkonstruktionen (wie zB Eisen, Aluminium, Stahlblech, Steinwolle usw.), ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten

14.

Kenntnis der Dämmmaterialien (wie zB PUR, PE-Schaum, Glaswolle, Alufolien, Antidröhnfolien, Akustikplatten usw.), ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten sowie ihrer Brandklassen

15.

Kenntnis der Materialien für Beschichtungen (wie zB Gips, Bitumen, Baumwollbandagen, Dachpappen, Farben, Korrosionsschutz, Drahtgeflecht usw.) und für Verkleidungen und Umhüllungen (wie zB Kunststoffe, Aluminium, Kupfer, Chromnickelstahl, Stahlblech, Dachpappe usw.), ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten sowie ihrer Brandklassen

16.

Mitwirken beim Feststellen des Bedarfes an Materialien

Feststellen des Bedarfes an Materialien

17.

Kenntnis über das Lagern der Materialien sowie Fertigteile und über die Einwirkung der Witterung

Mitarbeiten beim Beschaffen, Auswählen, Annehmen, Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Materialien

Beschaffen, Auswählen, Annehmen, Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Materialien

18.

Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen

Einrichten und Absichern von Baustellen

19.

Mitarbeiten beim Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen sowie Schutzgerüste für den Eigenbedarf unter der Berücksichtigung der KJBG-VO

Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen sowie Schutzgerüste für den Eigenbedarf unter der Berücksichtigung der KJBG-VO

20.

Schützen und Abdecken anderer Bauteile, zB mit Kunststoffplanen, Karton, Papier, Schweißdecken

21.

Lesen von technischen Unterlagen, wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Stücklisten, technischen Tabellen, Handbüchern, Normen, Richtlinien, Merkblättern usw.

22.

Anfertigen von Skizzen, Abwicklungen, Zeichnungen, Plänen und Stücklisten

23.

Berechnen von Blechabwicklungen und Zuschnitten sowie Herstellen von Schablonen

24.

Messen und Prüfen von mechanischen Größen unter Anwendung von Messgeräten und Lehren

25.

Manuelles Bearbeiten von Metallen (zB Bleche, Profile, Rohre) und Kunststoffen, zB durch Messen, Aufreißen, Zuschneiden, Sägen, Bohren, Feilen, Abkanten, Biegen, Wulsten, Falzen, Runden, Bördeln, Schweifen usw.

26.

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung von Blechbearbeitungsmaschinen (wie zB Abkantpresse, Biegemaschinen, Tafelscheren, Schlagscheren, Sickenmaschinen, Bördelmaschinen, Stanzmaschinen usw.)

27.

Maschinelles Bearbeiten von Metallen (zB Bleche, Profile, Rohre) und Kunststoffen, zB durch Zuschneiden, Abkanten, Biegen, Wulsten, Falzen, Runden, Bördeln, Schweifen usw.

28.

Herstellen von lösbaren (zB Schraubverbindungen) und unlösbaren (zB Nieten, Kleben) Verbindungen

29.

Grundkenntnisse der Schweißmetallurgie sowie Kenntnis des Verhaltens von Werkstoffen bei Wärmeeinwirkung durch Schweißprozesse

30.

Herstellen von einfachen Schweißverbindungen mit dem Verfahren Elektroschweißen

31.

Kenntnis des Begutachtens und Vorbereitens des Untergrundes

32.

Mitarbeiten beim Begutachten und Vorbereiten des Untergrundes

Begutachten und Vorbereiten des Untergrundes

33.

Kenntnis der Arten von Hilfs- und Stützkonstruktion (wie zB Stützbogen, Stützring, Steckring, Stützkonstruktionen für Flächen und für den Kältebereich), des Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Montage und der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Spannen, Stecken, Aufhängen, Nieten, Schweißen, Kleben usw.

34.

Mitarbeiten beim Herstellen und Montieren von Hilfs- und Stützkonstruktionen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Spannen, Stecken, Aufhängen, Nieten, Schweißen, Kleben usw.

Herstellen und Montieren von Hilfs- und Stützkonstruktionen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Spannen, Stecken, Aufhängen, Nieten, Schweißen, Kleben usw.

35.

Kenntnis des Abwickelns und Herstellens von Formteilen wie zB Rohrmeter, Rohrbündelmeter, Rohrbogen, Kanalbogen, Kanäle, Abzweiger, Reduktionen, Übergangsstücke, Armaturenkappen usw.

36.

Mitarbeiten beim Abwickeln und Herstellen von Formteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anreißen, Zuschneiden, Bohren, Stanzen, Runden, Absetzen, Falzen, Bördeln, Schweifen, Stauchen, Schweißen, Kleben usw.

Abwickeln und Herstellen von Formteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anreißen, Zuschneiden, Bohren, Stanzen, Runden, Absetzen, Falzen, Bördeln, Schweifen, Stauchen, Schweißen, Kleben usw.

37.

Kenntnis der unterschiedlichen Dämmungen, ihres Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Herstellung bzw. Montage und der dazu notwendigen Arbeitsschritte

38.

Mitarbeiten beim Herstellen und Montieren von Dämmungen an Anlagen und Anlageteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Zurichten, Anbringen usw.

Herstellen und Montieren von Dämmungen an Anlagen und Anlageteilen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Zurichten, Anbringen usw.

39.

Kenntnis der unterschiedlichen Beschichtungen und Armierungen (wie zB Baumwollbandagen, Drahtgeflechte, Primer usw.), ihres Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Aufbringung und der dazu notwendigen Arbeitsschritte

40.

Mitarbeiten beim Herstellen und Aufbringen von Beschichtungen und Armierungen

Herstellen und Aufbringen von Beschichtungen und Armierungen

41.

Kenntnis der unterschiedlichen Verkleidungen und Umhüllungen, ihres Aufbaus, der Anwendungsgebiete sowie ihrer Montage und der dazu notwendigen Arbeitsschritte und Hilfsmaterialien (wie zB Schnellspannverschlüsse, Quellschweißmittel, Tellerschweißstifte, Stic-Clips und Klemmplättchen, Spannbänder usw.)

42.

Mitarbeiten beim Herstellen und Montieren von Verkleidungen und Umhüllungen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anzeichnen, Ausschneiden, Montieren und Befestigen

Herstellen und Montieren von Verkleidungen und Umhüllungen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitsschritte wie Messen, Anzeichnen, Ausschneiden, Montieren und Befestigen

43.

Mitwirken beim Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

44.

Anlegen von Dokumentationen, wie Bauaufnahmen durch Messen und Skizzieren sowie über die Arbeitsabläufe, Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaßtabellen, Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme


45.

Kenntnis der berufsspezifischen Normen und Rechtsvorschriften

46.

Kenntnis einschlägiger englischer Fachausdrücke

47.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

48.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

49.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

50.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energie- und Ressourceneinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Wiederverwendung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

51.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

52.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

    

Schlagworte

Wärmetechnik, Kältetechnik, Schalltechnik, Betriebsform, Alltagsgespräch, Wärmeisolierung, Kälteisolierung, Schallisolierung, Heizungsbereich, Stützkonstruktion, Bearbeitungsmöglichkeit, Verarbeitungsmöglichkeit, Energieeinsatz, Mitarbeiterin, Kundin, Kollegin, Lieferantin

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017

Gesetzesnummer

20009875

Dokumentnummer

NOR40193290

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