§ 0
Aufhebung des Abkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)
Kurztitel
Aufhebung des Abkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
29.01.2017
Unterzeichnungsdatum
11.11.2016
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt
StF: BGBl. III Nr. 6/2017 (NR: GP XXV RV 1327 AB 1398 S. 158 . BR: AB 9693 S. 863 .)
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 11. November bzw. 28. Dezember 2016 (erhalten am 30. Dezember 2016) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 8 Abs. 2 mit 29. Jänner 2017 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft,
in Anerkennung des wesentlichen Beitrags, den das Abkommen vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt1 (nachfolgend „Quellensteuerabkommen“ genannt) zur Festigung der finanzpolitischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten geleistet hat;
in Anerkennung der Tatsache, dass das Quellensteuerabkommen die Regularisierung der in der Schweiz von betroffenen Personen deponierten Vermögenswerte sowie die Besteuerung der darauf anfallenden Einkünfte ermöglicht hat;
in Anbetracht der Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten zwischen den beiden Staaten, gestützt auf das am 27. Mai 2015 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abgeschlossene Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (nachfolgend „Abkommen Schweiz-EU“ genannt);
sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 192/2012.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2025
Gesetzesnummer
20009801
Dokumentnummer
NOR40190935
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