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ARTIKEL 60 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2016

ARTIKEL 60

Räumlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für das Gebiet, in dem der Vertrag über die Europäische Union angewandt wird, nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits.

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2025

Gesetzesnummer

20009699

Dokumentnummer

NOR40187818

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