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§ 3 Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.11.2016

Ausbildungsleiter/in

§ 3

Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die-/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für die Ausbildung zuständig ist.

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