§ 1
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 130/1995.
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