Zusammensetzung des Beirats
§ 3
Der Beirat besteht aus neun Mitgliedern. Er setzt sich zusammen:
- 1. aus je zwei Vertretern des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie
- 2. aus je einem Vertreter aus den Bereichen Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Geschichtswissenschaften sowie aus dem Bereich Kunst und Kultur.
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