§ 1
Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.3, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, achte Ausgabe 2014, Nachtrag 8.3, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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