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§ 1 Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch HeimarbeiterInnen
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01.1.2016 bis 31.12.2016 (BGBl. II Nr. 37/2017)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Bearbeitung
Heimarbeiterin
Auftraggeberin