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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Turkmenistan)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Turkmenistan)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Turkmenistan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.02.2016
Unterzeichnungsdatum
12.05.2015
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 185/2015 (NR: GP XXV RV 773 AB 829 S. 98 . BR: AB 9468 S. 846 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Russisch, Turkmenisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 mit 1. Februar 2016 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung Turkmenistans, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Gesetzesnummer
20009402
Dokumentnummer
NOR40177032
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