Bewertung
§ 12.
Für die Bewertung gemäß § 25 Abs. 5 BAG, ob die Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ oder „Gutem Erfolg“ bestanden wurde, ist die Note der Prüfarbeit Teil A nicht heran zu ziehen.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025
Gesetzesnummer
20009170
Dokumentnummer
NOR40170631
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