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ARTIKEL 52 Rahmenabkommen EU - Korea

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2014

ARTIKEL 52

Räumlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Europäische Union angewendet wird, und nach Maßgabe jenes Vertrages einerseits sowie für das Hoheitsgebiet der Republik Korea andererseits.

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