Artikel 2
Der finnische und der schwedische Wortlaut des Abkommens sind unter den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Wortlaut verbindlich; sie sind diesem Protokoll beigefügt.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025
Gesetzesnummer
20008828
Dokumentnummer
NOR40162051
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)