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Artikel 2 Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino – Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2002

Artikel 2

Der finnische und der schwedische Wortlaut des Abkommens sind unter den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Wortlaut verbindlich; sie sind diesem Protokoll beigefügt.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025

Gesetzesnummer

20008828

Dokumentnummer

NOR40162051

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