Artikel 3
Grenzübergangsstellen
1. Rückübernahme und Durchbeförderung finden an folgenden Grenzübergangsstellen statt:
- auf österreichischem Staatsgebiet:
Vienna International Airport
- auf georgischem Staatsgebiet:
Internationaler Flughafen Tiflis
2. Sofern es im Einzelfall notwendig ist, können zur Rückführung und Durchbeförderung von Personen auch andere als die oben erwähnten Grenzübergangsstellen verwendet werden.
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