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Artikel 3 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Artikel 3

Grenzübergangsstellen

1. Rückübernahme und Durchbeförderung finden an folgenden Grenzübergangsstellen statt:

Vienna International Airport

Internationaler Flughafen Tiflis

2. Sofern es im Einzelfall notwendig ist, können zur Rückführung und Durchbeförderung von Personen auch andere als die oben erwähnten Grenzübergangsstellen verwendet werden.

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