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Artikel 1 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Artikel 1

Zuständige Behörden

Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist:

Das Bundeministerium für Inneres

Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen

Das Innenministerium von Georgien

Abteilung Grenzpolizei

Referat internationale Beziehungen

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