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Artikel 5 Hochwasserschutzprojekt Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.12.2013

Artikel 5

Förderungen im Sinne dieser Vereinbarung werden ausschließlich zur Durchführung des gegenständlichen Projektes gewährt. Die Gewährung von Förderungen für den laufenden Betrieb sowie zur Durchführung von Instandhaltungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2025

Gesetzesnummer

20008749

Dokumentnummer

NOR40160436

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