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§ 7 Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Verwendung der geschlechtsspezifischen Form

§ 7

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

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