Sprachliche Gleichbehandlung
§ 3.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2026
Gesetzesnummer
20008710
Dokumentnummer
NOR40278836
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