§ 1
Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.6, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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§ 1
Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.6, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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