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§ 1 47. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.11.2013

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.6, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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