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Anlage 2 Internationale Fernmeldeunion - Änderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2012

Anlage 2

ÄNDERUNGSURKUNDE DES VERTRAGES

DER INTERNATIONALEN FERNMELDEUNION

GENF 1992

geändert durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994),

durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998)

durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002)

und durch die

Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006)

(Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Guadalajara 2010)

angenommene Änderung)

VERTRAG DER

INTERNATIONALEN FERNMELDEUNION1

GENF 1992

TEIL I – Vorwort

Auf der Grundlage und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) in der von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) geänderten Form, und insbesondere der Bestimmungen des Artikels 42, hat die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion (Guadalajara 2010) nachstehende Änderungen des genannten Vertrages beschlossen:

____________________

1 Die Grundsatzdokumente der Union (Satzung und Vertrag) gelten als in einer geschlechtsneutralen Sprache abgefasst.

CV/Art. 33

KAPITEL IV

Andere Bestimmungen

Finanzen

MOD 468

PP-98

PP-06

1 1) Nach folgender Tabelle wählt jeder Mitgliedstaat vorbehaltlich der Bestimmungen der unten genannten Nummer 468A und jedes Sektormitglied vorbehaltlich der Bestimmungen der unten genannten Nummer 468B seine Beitragsklasse gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Artikels 28 der Satzung:

Von der Klasse von 40 Einheiten bis zur Klasse von 2 Einheiten:

in Stufen von einer Einheit

Unter der Klasse von 2 Einheiten wie folgt:

Klasse von 1 1/2 Einheiten

Klasse von 1 Einheit

Klasse von 1/2 Einheit

Klasse von 1/4 Einheit

Klasse von 1/8 Einheit

Klasse von 1/16 Einheit

TEIL II – Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die in dieser Urkunde niedergelegten Änderungen treten in ihrer Gesamtheit als eine einzige Urkunde zum 1. Januar 2012 zwischen den Mitgliedstaaten in Kraft, die dann Vertragsparteien der Satzung und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) sind und bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ratifizierungs-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde dieser Urkunde bzw. ihre Beitrittsurkunde hinterlegt haben.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Regierungsbevollmächtigten die Urschrift dieser Änderungsurkunde des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) in der von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) geänderten Form unterzeichnet.

Geschehen zu Guadalajara, den 22. Oktober 2010

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