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§ 2 44. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.11.2012

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.3, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

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