Zusatztafeln
§ 11
Ergänzend zu den Sicherungseinrichtungen gemäß § 10 sind in den in dieser Verordnung bestimmten Fällen folgende Zusatztafeln anzubringen:
- a) Zusatztafel „Richtungspfeil“;
 - b) Zusatztafel „auf Züge achten“;
 - c) Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“.
 
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