vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

§ 1

Die in § 7 Abs. 2 des BHG 2013 genannten Aufgaben werden der Amtsleiterin oder dem Amtsleiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen übertragen; dieses wird zur haushaltsführenden Stelle im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 bestimmt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)