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§ 2 Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

§ 2

Die haushaltsführenden Stellen gemäß § 1 bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Inneres in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle bzw. dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.

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