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Artikel 26 Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks Zentraleuropa“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.3.2012

Artikel 26

Registrierung bei der ICAO

Dieses Übereinkommen und jede Änderung desselben sind vom Verwahrer bei der ICAO zu registrieren.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

Geschehen in Brdo pri Kranju an diesem 5. Mai des Jahres 2011 in englischer Sprache.

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