vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10 Weingesetz-Formularverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.1.2012

Herausgabe der Formblätter

§ 10

Die Formblätter für die Transportbescheinigungen, die Begleitpapiere, die Erntemeldungen, die Bestandsmeldungen, die Absichtsmeldungen, die Mostwäger-Bestätigungen, den Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer und das Stammdatenerhebungsblatt werden nach Anhörung der Präsidenten­konferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Wirtschaftskammer Österreich vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegeben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)