vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2012

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Bosnien und Herzegowina plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Protokoll = Anlage 1 Anhang = Anlage 2 Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bosnien-Herzegowina)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 168/2011

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2012

Unterzeichnungsdatum

16.12.2010

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Bosnien und Herzegowina plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

StF: BGBl. III Nr. 168/2011 (NR: GP XXIV RV 1064 AB 1118 S. 100 . BR: AB 8481 S. 795 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sprachen

Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Oktober 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Die Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Anhang = Anlage 2

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3

Schlagworte

DBA

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025

Gesetzesnummer

20007535

Dokumentnummer

NOR40133069

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte