Berücksichtigung der Bedürfnisse ungeschützter Verkehrsteilnehmer
§ 1.
Bei den Verfahren nach dieser Verordnung ist den Bedürfnissen ungeschützter Verkehrsteilnehmer Rechnung zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2025
Gesetzesnummer
20007412
Dokumentnummer
NOR40270416
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