Artikel 12
ARTIKEL 12 |
Dieses Protokoll ist Bestandteil des Abkommens. Die Anhänge sind Bestandteil dieses Protokolls.
Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juli zweitausendsieben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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