§ 0
Name und Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
Kurztitel
Name und Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
18.02.2011
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einen Namen und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
StF: BGBl. II Nr. 52/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Name und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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